Faktenbibliothek
Im Juli 2006 haben sich das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag zur Verringerung der Emissionen bestimmter fluorierter Treibhausgase (F-Gase) geeinigt. Die F-Gase-Regulierung ist Teil der EU-Bemühungen, den Austritt von Treibhausgasen im Rahmen des Kyoto Protokolls einzudämmen. F-Gase werden vor allem in geschlossenen Systemen in der Kühltechnik, in Klimaanlagen und anderen industriellen Verfahren verwendet. Wenn sie aus den Anlagen entweichen, können sie zur globalen Erderwärmung beitragen.
Das Europäische Parlament hat neben der F-Gase-Regulierung eine Direktive für Fahrzeugklimaanlagen verabschiedet – die Mobile Air Conditioning Directive (MAC). Sie schreibt vor, dass das Kühlmittel in neuen Fahrzeugtypen ab 2011 ein Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential – GWP) unter 150 haben muss. Ab 2017 gilt dies für alle neuen Fahrzeuge. Damit ist die Verwendung des Kältemittels R134a mittel- und langfristig nicht mehr in dieser Anwendung erlaubt. HFO-1234yf mit einem GWP von nur 4 ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Meilensteine:
Ab Januar 2011: Verbot von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial von über 150 für neue Fahrzeugtypen.
Ab Januar 2017: Verbot von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial von über 150 für alle Neuwagen.
Rechtsgrundlage: Binnenmarkt (Artikel 95 des EG-Vertrages)
Links:Präsentation der EU-KommissionText der EU-Richtline 2006/40