Honeywell Solstice™ yf Kältemittel - Kältemittel für mobile Klimaanlagen - Hintergrund - Positionspaper Fluorgas Regulierung

Positionspaper Fluorgas Regulierung FGasRegulation PositionPaper

Die F-Gase-Verordnung der europäischen Union (842/2006) von Juli 2006 soll die Auswirkungen bestimmter treibhausfördernder Fluorkohlenwasserstoffe auf das Klima reduzieren. Sie ist Teil der Bestrebungen der EU, die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Die F-Gase-Regulierung sieht eine regelmäßige Überprüfung von Kühlanlagen aller Typen mit dem Ziel vor, die Dichtheit dieser Anlagen zu messen und zu dokumentieren. So soll eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen auf die Atmosphäre entstehen.

Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, auf Basis dieser Überprüfung einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung der F-Gase-Verordnung zu veröffentlichen. Bis Mitte 2011 sollen zudem, wo sinnvoll, Ergänzungsvorschläge zur Verordnung eingebracht werden.

Kernziele dieses Bewertungsprozesses sind:

Einschätzung, ob die Verordnung die gewünschte Emissionsreduktion erreicht hat.
Bewertung der Kosteneffizienz der angewandten Maßnahmen.
Untersuchung, ob neue Technologien eingesetzt werden können, die zu einer weiteren Emissionsreduktion von Fluorkohlenwasserstoffen mit einem hohen Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) beitragen können.


Die Europäische Kommission hat Experten mit dieser Bewertung beauftragt. Sie hat im gleichen Zug eine Einschätzung der Vorschläge angefordert, die für ein internationales Abkommen über Begrenzung und stufenweisen Abbau der Produktion und Verwendung von (Hydro)Fluorkohlenstoffen (HFC) gemacht werden sollen. Ein solches Abkommen wäre Teil des Protokolls von Montreal.

Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Beratern vergeben und unter der Federführung der deutschen Beratungsgesellschaft ‚Ökorecherche‘ Anfang des Jahres 2010 initiiert. Der Bericht der Berater soll der Europäischen Kommission im Frühjahr 2011 überreicht werden. Schon im Oktober 2010 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der auf Befragungen von umweltschutzorientierten Nichtregierungsorganisationen, der Industrie sowie der zuständigen nationalen Behörden beruht.

Die EU will die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren. Der vorzulegende Bewertungsbericht untersucht dabei nicht nur die Auswirkungen der Emissionsreduktion durch den Ersatz treibhausfördernder Fluorkohlenwasserstoffe, sondern auch die Energieeffizienz alternativer Lösungen. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass in der Summe eine Verbesserung für die Umwelt erreicht wird. Da die im Moment genutzten F-Gase-Stoffe sehr energieeffizient sind, vermeiden sie effektiv CO2-Emissionen. Wenn die gesamte Nutzungsdauer berücksichtigt wird, übertreffen diese indirekten Vorteile in manchen Fällen die Auswirkungen der direkten Emission von F-Gasen.

Sobald der Bericht der Berater vorliegt, wird die Kommission – wahrscheinlich im ersten Quartal 2011 – Konsultationen mit einem größeren Kreis von Anspruchsgruppen durchführen. Erst danach wird sie – wie in der F-Gase-Verordnung vorgesehen – den abschließenden Bericht vorlegen. Die Diskussion dieses Berichts im Europäischen Parlament wird bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Da resultierende Gesetzesvorschläge den politischen Mitentscheidungsprozess durchlaufen, ist eine neue Gesetzgebung nicht vor Mitte 2013 zu erwarten.

Weiterführende Informationen über den Beratungsprozess finden Sie unter: http://www.fluorocarbons.org/en/debate/the_f_gas_regulation_review.html